Umweltschutz

Die FWG wird jede Möglichkeit zum Erhalt bzw. zur Verbesserung unserer Umwelt nutzen. Hierzu gehören zum Beispiel der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Lärm, ein Stopp weiterer Landschaftszerstörung und die Erhaltung, Pflege und Ausweitung vorhandener Naturlandschaften.

So wurde z.B. das Bruchgelände mit Hilfe der FWG durch den Rhein-Pfalz-Kreis erworben und wird als Landschaftsschutzgebiet erhalten bleiben. Die derzeitige Nutzung als Weidefläche für schottische Hochlandrinder bildet eine zusätzliche Attraktion für unseren Ort. Eine Einbindung in den geplanten regionalen Landschaftspark Rhein-Neckar der Metropolregion wird angestrebt. Die zum Teil jahrzehntealten Entwässerungskanäle im Ortsgebiet werden schrittweise und danach wiederholt nach gesetzlicher Vorschrift untersucht, begutachtet und instandgesetzt. Die Durchführung der umfangreichen Kanalsanierungen ist mit einer moderaten Gestaltung der Abwassergebühren zu verbinden. Die vom Gesetzgeber geforderten Lärmschutzmaßnahmen der Bahn wurden, in Zusammenarbeit mit Gemeinderat und Verwaltung, im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke umgesetzt. Neue Planungen, wie z.B. die Trassenvariante für Güterverkehr an der B9, sind in dieser Hinsicht eng zu verfolgen. Limburgerhof ist durch Bahn und B9 schon stark betroffen; die FWG lehnt daher neue, zusätzliche Lärmquellen ab.

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