Finanzpolitik

Die Eigenständigkeit der Kommunen wird in erster Linie durch eine eigenständige Finanzpolitik gesichert. Dazu bedarf es eines wirtschaftlichen und sparsamen Einsatzes der Mittel, die letztendlich von den Bürgerinnen und Bürgern erwirtschaftet worden sind. Das Land hat bei Pflichtaufgaben der Kommunen gemäß dem Konnexitätsprinzip „wer bestellt, der bezahlt“ für eine ausreichende Finanzierung der Kommunen zu sorgen.

Die FWG fordert eine kompetente Abwicklung von öffentlich geplanten Projekten, sowie eine rückhaltlose Offenlegung evtl. entstandener Mehrkosten im Gemeinderat. Die Gemeinde muss den finanziellen Spielraum zurückgewinnen und wieder soweit ausbauen, dass mehr als nur die Erfüllung von Pflichtaufgaben möglich ist. Das vom Gesetzgeber vorgegebene, sachgerechte Zusammenwirken von Gemeinderat und Verwaltung ist unbedingt notwendig. In der Verwaltung ist auf eine sachgerechte und sparsame Aufgabenerfüllung zu achten. Entscheidungen mit unüberschaubaren Folgekosten für die Gemeinde werden von der FWG in keiner Weise unterstützt. Mögliche Synergien bei der Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden sind zu nutzen.

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